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   VerfGH Sachsen, 18.09.2017 - 119-IV-17   

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VerfGH Sachsen, 18.09.2017 - 119-IV-17 (https://dejure.org/2017,36396)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18.09.2017 - 119-IV-17 (https://dejure.org/2017,36396)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18. September 2017 - 119-IV-17 (https://dejure.org/2017,36396)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 19.02.2015 - 2 Ws 24/15

    Für die Anordnung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung anzuwendendes Recht bei

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.09.2017 - 119-IV-17
    Die angegriffenen Beschlüsse verstießen gegen das Rückwirkungsverbot, weil sie auf Entscheidungen des Kammergerichts Berlin vom 19. Februar 2015 (2 Ws 24/15 - 141 AR 30/15) und vom 29. Mai 2015 (2 Ws 118/15 - 141 AR 237/15) Bezug nähmen, obwohl er die Straftaten bereits 2014 begangen habe.
  • KG, 29.05.2015 - 2 Ws 118/15

    Verfahrensverzögerung im Widerrufsverfahren bei der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.09.2017 - 119-IV-17
    Die angegriffenen Beschlüsse verstießen gegen das Rückwirkungsverbot, weil sie auf Entscheidungen des Kammergerichts Berlin vom 19. Februar 2015 (2 Ws 24/15 - 141 AR 30/15) und vom 29. Mai 2015 (2 Ws 118/15 - 141 AR 237/15) Bezug nähmen, obwohl er die Straftaten bereits 2014 begangen habe.
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.09.2017 - 119-IV-17
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 24.01.2013 - 103-IV-12
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.09.2017 - 119-IV-17
    Es handelt sich hierbei um keine Maßnahmen oder Unterlassungen der öffentlichen Gewalt des Freistaates Sachsen (Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG), sondern solche des Landes Sachsen-Anhalt und des Bundes (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Januar 2013 - Vf. 103-IV-12 - juris Rn. 2; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 91-IV-18
    Es handelt sich hierbei um keine Maßnahmen oder Unterlassungen der öffentlichen Gewalt des Freistaates Sachsen (Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG), sondern solche des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. September 2017 - Vf. 119-IV-17; st. Rspr.).
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